Oberland Realschule - Staatliche Realschule Holzkirchen

Abzocke im InternetInternetseiten versprechen Hilfe bei den Hausaufgaben, bieten Intelligenztests an oder werben mit Gewinnspielen und Gratis-SMS. Sie wirken harmlos, doch oft genug kommt das dicke Ende in Form einer Rechnung. Auch die Ahnenforschung oder die schnelle Suche nach einem Referat verleiten viele dazu, sich "mal eben" auf einer Seite mit ihren persönlichen Daten anzumelden; man ist ja gewohnt, dass alles im Internet gratis ist.

Unbemerkt hat man aber einen Vertrag mit den Betreibern geschlossen. Betroffen von solcher "Abzocke" sind oft Kinder und Jugendliche. Doch auch wenn sie oder die Eltern durch Mahnungen eingeschüchtert werden sollen: Zahlen muss laut Experten trotzdem niemand. Hat es dich auch getroffen, gibt es ein paar Dinge, die du beachten solltest:

- mit den Eltern darüber sprechen, was genau passiert ist
- Ruhe bewahren, sich nicht einschüchtern lassen
- keine Zahlungen vornehmen
- Evtl. geschlossene Verträge widerrufen (sh. Links unten)
- Ggf. Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen

Drei Wege führen heraus aus einem bereits geschlossenen Vertrag:

1. Ein Jugendlicher unter 18 Jahren darf ohne das Einverständnis seiner Eltern derartige Verträge gar nicht abschließen. Erklären die Eltern, dass sie mit einem Vertragsabschluss nicht einverstanden waren, ist der Vertrag hinfällig.

2. Oft verbergen sich die Zahlungshinweise ganz klein am Seitenrand oder überhaupt erst in den AGB. Sie müssten aber deutlich sichtbar auf der Seite stehen, um rechtswirksam zu werden.

3. Schnell reagieren: Innerhalb der Widerrufsfrist von mindestens zwei Wochen können auf elektronischem Wege geschlossene Verträge ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Hilfreiche Links: